Verkaufsbedingungen / AGB
Stand: September 2026 · DE3 Automobile, Inhaber Eric Daus, Am Vorderflöß 49, 33175 Bad Lippspringe
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für Verträge zwischen DE3 Automobile, Inhaber Eric Daus (nachfolgend „Verkäufer“) und dem Kunden über den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge, über den Ankauf von Fahrzeugen sowie über die Inzahlungnahme.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die das Geschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Verkäufer ihnen ausdrücklich zustimmt.
Ergänzend und vorrangig gelten die Regelungen des jeweiligen individuellen Kaufvertrages.
§ 2 Vertragsschluss
Diese Website dient der Information und der Kontaktaufnahme. Über die Website kann kein verbindlicher Fahrzeugkauf abgeschlossen werden; Fahrzeugdarstellungen und Anfragen stellen kein bindendes Angebot dar.
Der Kaufvertrag kommt durch schriftlichen Kaufvertrag beziehungsweise durch übereinstimmende Erklärungen der Parteien (telefonisch, per E-Mail oder vor Ort) zustande. Maßgeblich für Fahrzeug, Preis und vereinbarte Beschaffenheit ist der individuelle Kaufvertrag.
§ 3 Fahrzeugbeschreibung und Beschaffenheit
Es handelt sich um gebrauchte Fahrzeuge. Angaben in Inseraten, auf dieser Website oder auf Fahrzeugbörsen dienen der Beschreibung und begründen für sich genommen keine Beschaffenheitsgarantie.
Die vereinbarte Beschaffenheit ergibt sich aus dem Kaufvertrag einschließlich der dort dokumentierten Angaben zu Laufleistung, Vorbesitzern, bekannten Vorschäden, Ausstattung und Zustand. Gebrauchsspuren, die dem Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs entsprechen, sind üblich und stellen keinen Mangel dar.
§ 4 Preise und Zahlung
Es gilt der im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis. Die Zahlung erfolgt nach individueller Vereinbarung, in der Regel per Überweisung oder – soweit vereinbart – bar bei Übergabe. Der Kaufpreis ist spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs vollständig fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§ 5 Übergabe und Abholung
Die Übergabe erfolgt grundsätzlich am Standort des Verkäufers in Bad Lippspringe nach Terminvereinbarung. Eine Lieferung oder Überführung erfolgt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde; die Kosten hierfür werden gesondert vereinbart.
Genannte Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin vereinbart wurde.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Bis dahin verbleiben die Zulassungsbescheinigung Teil II und weitere Fahrzeugdokumente beim Verkäufer, soweit nichts anderes vereinbart ist.
§ 7 Mängelrechte bei gebrauchten Fahrzeugen (Verbraucher)
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Bei gebrauchten Fahrzeugen kann nach § 476 Abs. 2 BGB eine Verkürzung der Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf ein Jahr ab Übergabe vereinbart werden. Eine kürzere Frist als ein Jahr wird gegenüber Verbrauchern nicht vereinbart.
Hinweis zur Vertragsgestaltung: Eine solche Verkürzung wird nicht allein dadurch wirksam, dass sie in diesen Bedingungen steht. Der Käufer ist vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens auf die Verkürzung hinzuweisen; die Verkürzung ist ausdrücklich und gesondert im Kaufvertrag zu vereinbaren. Fehlt eine solche wirksame Vereinbarung, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
Von einer Verkürzung unberührt bleiben Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und aus einer übernommenen Garantie.
§ 8 Bekannte Mängel und gesondert vereinbarte Beschaffenheitsabweichungen
Bekannte Mängel oder Abweichungen von der üblichen Beschaffenheit werden nicht pauschal ausgeschlossen. Formulierungen wie „gekauft wie gesehen“ oder ein pauschaler Ausschluss der Sachmängelhaftung finden gegenüber Verbrauchern keine Anwendung.
Stattdessen werden konkrete bekannte Mängel und Abweichungen fahrzeugbezogen im Kaufvertrag dokumentiert. Der Verbraucher wird vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens hierüber in Kenntnis gesetzt; die Abweichung wird ausdrücklich und gesondert im Vertrag vereinbart. Hierfür ist im Kaufvertrag der Abschnitt „Gesondert vereinbarte Beschaffenheitsabweichungen / bekannte Mängel“ mit Raum für die konkreten Angaben vorgesehen.
§ 9 Haftung
Der Verkäufer haftet unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 10 Garantie und gesetzliche Mängelrechte
Für geeignete Fahrzeuge kann zusätzlich eine Gebrauchtwagengarantie angeboten werden. Ob eine Garantie möglich ist, wird fahrzeugbezogen besprochen.
Eine Garantie ist eine freiwillige, zusätzliche Leistung. Sie tritt neben die gesetzlichen Mängelrechte und beschränkt oder ersetzt diese nicht. Umfang, Laufzeit, Bedingungen und Garantiegeber ergeben sich ausschließlich aus den jeweiligen Garantiebedingungen, die vor Vertragsschluss ausgehändigt werden. Diese Bedingungen enthalten selbst keine Garantiezusage.
§ 11 Verkauf an Unternehmer
Handelt der Käufer bei Abschluss des Kaufvertrages als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, erfolgt der Verkauf gebrauchter Fahrzeuge unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, soweit gesetzlich zulässig.
Der Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt insbesondere nicht, soweit der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Fahrzeugs übernommen hat. Unberührt bleiben außerdem die in § 9 dieser Verkaufsbedingungen geregelten Fälle zwingender Haftung.
Soweit § 377 HGB auf das Vertragsverhältnis Anwendung findet, hat der Käufer das Fahrzeug nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen.
Gegenüber Unternehmern gilt für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Verkäufers als Gerichtsstand, soweit eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
§ 12 Fahrzeugankauf und Inzahlungnahme
Ein Ankauf oder eine Inzahlungnahme erfolgt stets aufgrund einer individuellen Vereinbarung und nach Bewertung des angebotenen Fahrzeugs. Eine Verpflichtung zum Ankauf besteht nicht; Preisangaben aus Anfragen sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der Besichtigung.
Der Anbietende sichert zu, verfügungsberechtigt zu sein, und hat Angaben zu Zustand, Laufleistung, Vorschäden und bekannten Mängeln vollständig und zutreffend zu machen. Eine Inzahlungnahme setzt den Abschluss des Kaufvertrages über das zu erwerbende Fahrzeug voraus; der Anrechnungsbetrag wird gesondert vereinbart.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Der Verkäufer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Hinweis: Diese Verkaufsbedingungen sind ein redaktionell vorbereiteter Entwurf für den Fahrzeughandel von DE3 Automobile. Sie ersetzen keine anwaltliche Prüfung des individuellen Kaufvertrages und der Vertragsabläufe.
